Echtheit von Bewertungen:

1. Wir führen regelmässig eine Überprüfung der Echtheit von Kundenbewertungen durch – beispielsweise auf Google. 

2. Wir kennen – bis auf seltene Einzelfälle – alle Kund*innen welche Kundenbewertungen abgeben persönlich.

3. Allgemeine Informationen: Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen

Unternehmen müssen seit 2022 darüber informieren, ob und ggf. wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von verifizierten Kunden stammen.

Was besagt die Informationspflicht über Echtheitsprüfungsverfahren für Kundenbewertungen?

Nach § 5b Abs. 3 UWG gilt:

Macht ein Unternehmen Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.

Unternehmen, die Verbraucherbewertungen anzeigen, werden nach dieser Vorschrift verpflichtet,

  • in einem ersten Schritt offen zu legen, ob Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die angezeigten Bewertungen echt sind, also von Verbrauchern stammen, die das bewertete Produkt überhaupt erworben/genutzt haben
  • bei vorhandenen Verifizierungsmaßnahmen in einem zweiten Schritt darzulegen, welche Prozesse und Verfahren zur Prüfung der Echtheit der Verbraucherbewertungen angewendet werden

 

Der Rechtstext wurde mit Hilfe von
eRecht24: www.e-recht24.de und activeMind AG: www.activemind.de erstellt.
Letzte Aktualisierung: 28. März 2025